Xhain geht raus – Terrassen für Vieles

Bild von Menschen, die an Tischen auf der Straße essen

Xhain-Terrassen 2022

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bietet Gastronomen, dem Einzelhandel und sozialen Projekten die Möglichkeit, Flächen im ruhenden Verkehr bis Ende Oktober 2022 ab 14.3.2022 an allen Wochentagen zum Aufstellen von Tischen oder Ausstellen von Waren zu nutzen. Damit möchte das Bezirksamt die Betriebe und Projekte unterstützen ihren Betrieb unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder aufnehmen zu können. Den Bürger*innen des Bezirks soll ermöglicht werden am sozialen Leben teilzunehmen und sich dennoch angesichts des Infektionsgeschehens sicher im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Eine Antragsstellung ist vom 14.3.2022 bis zum 15.5.2022 möglich.

Bitte beachten Sie, dass dieses Jahr Verwaltungsgebühren in Höhe von 51,20 EUR hierfür fällig werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse. Eine Antragsstellung ist derzeit nicht möglich.
Portrait Annika Gerold
Foto © Kilian Vitt
„In der anhaltenden Corona-Zeit, die mit vielen Einschränkungen einher geht, wollen wir den Xhainer*innen weiterhin durch die Angebote der Xhain-Terrassen mehr Freiheit ermöglichen und damit gleichzeitig Gastronom*innen helfen, ihren Betrieb auch in 2022 erfolgreich zu betreiben.“

Annika Gerold

Bezirksstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg

Wo kann ich Angebote für Xhain-Terrassen besuchen?

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Die Karte zeigt genehmigte Anträge auf Sondernutzung im Rahmen der Xhain Terrassen, die Angaben basieren auf den Angaben der Antragsstellenden.

Zum Hintergrund

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ermöglichte in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen des Projekts „Xhain-Terrassen“ insbesondere den Gastronomiebetrieben Parkplatzflächen im Bereich des ruhenden Verkehrs als zusätzliche Schankvorgartenflächen durch Herausstellen entsprechenden Mobiliars vorschriftsmäßig abgesichert nutzen zu können. Damit folgte das Bezirksamt einer dringenden Empfehlung von Expert*innen. Eine verstärkte Nutzung von Außenflächen aufgrund des geringeren Ansteckungsrisikos mit Covid-19 im Freien wurde angeraten.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mit den aktuell extrem hohen Fallzahlen und der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante ist eine Fortsetzung dieses bewährten Konzepts, das zudem die Betriebe in Ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation wirksam unterstützt, auch im aktuellen Jahr dringend notwendig, zumal das Berliner Abgeordnetenhaus am 27.1.22 die Verlängerung der epidemischen Lage zunächst bis 31.3.2022 beschlossen hat.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bietet in dieser Situation Gewerbebetrieben, Einzelhandel und sozialen Projekten wie bereits im letzten Jahr an, Tische, Stühle und Auslagen temporär auf das Straßenland zu verlagern. Es bleibt dabei, dass die Sondergenehmigungen für die ganze Woche von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erteilt werden.

Grund für die Maßnahme ist die notwendige Aufrechterhaltung des 1,50m-Abstandsgebotes. Dieses führt zu einem erhöhten Bedarf an Flächen im Innen- und Außenbereich gegenüber den Verhältnissen vor der Pandemie. Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Betriebe, aber auch für andere Organisationen mit Laufkundschaft steigt der Druck, entsprechend große Außenflächen zur Sicherung der ökonomischen Existenz anzubieten. Das Angebot kann von Gastronomiebetrieben, vom Einzelhandel, sowie von Vereinen genutzt werden.

Was sind die Bedingungen um eine Sonderfläche für meinen Betrieb / Verein zu beantragen?

Die Bedingung für die Genehmigung von Schank- und Auslagenbereichen im Straßenland sind folgende:

  • Lage des Ladenlokals in verkehrlichen Nebenstraßen mit Parkplatzflächen direkt vor der Ladenfront.
  • Eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung, inkl. Stellung von Sperren, Schildern und ggf. Personal.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Fläche während des Genehmigungszeitraum durch den Antragstellenden betreut ist, so dass eine korrekte Nutzung überprüft werden kann und bei möglichen Konflikten mit anderen Nutzungsansprüchen im Straßenland (z.B. Konflikte mit Fußgehenden oder dem fließenden Kfz-Verkehr) eingeschritten werden kann.
  • Tägliche Reinigung der Sondernutzungsfläche.
  • Zusammenstellen der Tische und Stühle / Verschluss zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, Einwirken auf die Gäste zur Einhaltung des Berliner Imissionsschutzgesetzes hinsichtlich etwaiger Lärmbelästigungen.
  • Im Sinne der Abfallvermeidung und der Zero Waste Strategie des Bezirkes ist bei einem Außer-Haus Verkauf von Speisen und Getränken die Herausgabe in gastronomischen Einwegverpackungen untersagt. Die Ausgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen hat ausschließlich in Mehrwegbehältnissen zu erfolgen.
  • Freihaltung von ausreichend breiten Gehwegen (Mindestens 2 Meter).
  • Weiter gelten die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen für Sondernutzungen.

Nach Prüfung der Anträge trifft das Bezirksamt entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen und erteilt, sofern keine Einwände vorliegen, eine Sondergenehmigung. Die Genehmigungen werden bis zum 31.10.2022 befristet.

Bitte beachten Sie, dass dieses Jahr Verwaltungsgebühren in Höhe von 51,20 EUR hierfür fällig werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse. Eine Antragsstellung ist derzeit nicht möglich.